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Unpfändbare Bezüge
Unpfändbare Gegenstände
Urteil
Überschuldung
Unpfändbare Bezüge
Zur Höhe der unpfändbaren Bezüge (=Existenzminimum) siehe Berechnung des Existenzminimums.
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Unpfändbare Gegenstände
Zu den unpfändbaren Gegenständen siehe unter Pfändungsgrenzen.
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Urteil
Unter einem Urteil versteht man die Entscheidung eines Gerichtes im Zivil- oder Strafprozess. Das Urteil wird im Namen der Republik gefällt, muss schriftlich ausgefertigt werden und bedarf grundsätzlich einer Begründung.
Das rechtskräftige zivilgerichtliche Urteil stellt einen Exekutionstitel dar.
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Überschuldung
Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten höher als das vorhandene Vermögen sind und es keine positive Fortbestandsprognose gibt.
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