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Pfändungsgrenzen
Postsperre
Privatkonkurs
Prozesskosten
Pfändungsgrenzen
Wird eine Forderungsexekution in Form einer Gehaltsexekution vorgenommen, kann nicht das gesamte Einkommen gepfändet werden. Die Grenze stellt das Existenzminimum dar (siehe Berechnung der Existenzminimums).
Auch bei der Fahrnisexekution gibt es Pfändungsgrenzen: dem Schuldner sind jene Gegenstände zu belassen, die zur Führung eines bescheidenen Lebensstiles notwendig sind. Jedoch ist hier die sogenannte Austauschpfändung zu beachten: Gegenstände, die einen höheren Wert haben können durch solche eines niedrigeren Wertes ausgetauscht werden.
Auch höchstpersönliche Gegenstände, wie z. B. der Ehering, stellen eine Pfändungsgrenze dar und sind nicht pfändbar.
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Postsperre
Die Postsperre ist eine Sicherungsmaßnahme im Konkurs.
Ist dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen so wird die gesamte Post an den bestellten Masseverwalter umgeleitet (= Postsperre). Damit soll sichergestellt werden, dass keine für das Konkursverfahren wichtigen Informationen verschwiegen bleiben (z. B. nicht angegebenes Vermögen).
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Privatkonkurs
Im Volksmund wird das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren Privatkonkurs genannt.
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Prozesskosten
Zu den Prozesskosten siehe Kosten des Konkursverfahrens.
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