|
|
Klage
Konkurs
Konkursmasse
Konkursverfahren
Kosten des Konkursverfahrens
Kuckuck
Konkursforderungen
Klage
Die Klage ist im Zivilprozess der Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch den Kläger gegen den Beklagten.
Der Konkurs wird nicht mit einer Klage, sondern durch einen Antrag eingeleitet.
zurück
Konkurs
Der Konkurs ist ein über Antrag eines Gläubigers oder über Antrag des Schuldners selbst eingeleitetes gerichtliches Verfahren. Ziele des Konkurses sind die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger sowie die Entschuldung des Gemeinschuldners.
zurück
Konkursmasse
Die Konkursmasse ist das gesamte Vermögen des Gemeinschuldners, das zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen wird. In der Praxis stellen die pfändbaren Einkommensbestandteile der Schuldner oft die einzige Konkursmasse dar.
zurück
Konkursverfahren
Zum Konkursverfahren siehe unter Insolvenzverfahren.
zurück
Kosten des Konkursverfahrens
Erfüllt der Schuldner bei der Konkursbeantragung einige Voraussetzungen, so hat er keinen Kostenvorschuss für das Konkursverfahren zu leisten. In der Praxis spricht man hier vom "Gratiskonkurs".
Während des Konkursverfahrens können folgende Kosten anfallen: Kosten eines etwaigen Masseverwalters (dann auch Gerichtsgebühren), Kosten der Gläubigerschutzverbände, Kosten eines Dolmetschers.
zurück
Kuckuck
Kuckuck ist die volkstümliche Bezeichnung für die Pfändungsmarke des Gerichtsvollziehers. Dieser Aufkleber, der Kuckuck, wird auf die gepfändeten Gegenstände geklebt und darf eigenmächtig nicht entfernt werden.
zurück
Konkursforderungen
Konkursforderungen sind Verbindlichkeiten, die vor der Konkurseröffnung entstanden sind. Die Gläubiger haben ihre Konkursforderung dem Gericht anzumelden.
zurück
|
|
|
|
|