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Ediktsdatei
Ehegattenhaftung
Eigenverwaltung
Exekution
Exekutionsregister-Auszug (E-Register-Auszug)
Exekutionstitel
Exekutor
Existenzminimum
Ediktsdatei
Die Ediktsdatei ist die Internet-Homepage für Veröffentlichungen der Gerichte, betrieben vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit der Bundesrechenzentrum GmbH.
Jeder Privatkonkurs wird in der Ediktsdatei veröffentlicht.
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Ehegattenhaftung
Grundsätzlich haftet jeder Mensch nur für seine eigenen Schulden.
In der Praxis wird jedoch meist von den Kreditinstituten die Mithaftung/Bürgschaft des Ehepartners verlangt. Diese vertragliche Verpflichtung der Ehepartner wird im Volksmund oft fälschlicherweise als Ehegattenhaftung bezeichnet.
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Eigenverwaltung
Im Schuldenregulierungsverfahren wird im Regelfall auf die Bestellung eines Masseverwalters verzichtet, dem Schuldner steht also die Eigenverwaltung zu. Unter Eigenverwaltung versteht man, dass der Schuldner seine Post selbst entgegennehmen darf, dass er über sein Existenzminimum frei verfügen darf und dass er selbst Erklärungen über die im Verfahren angemeldeten Forderungen abgibt.
Wann die Eigenverwaltung zu entziehen ist, siehe unter Masseverwalter.
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Exekution*
Unter Exekution (= Zwangsvollstreckung) versteht man die zwangsweise Durchsetzung eines vollstreckbaren Anspruches mit behördlicher Hilfe.
Die bekanntesten Formen der Exekution sind die Fahrnisexekution (Pfändung beweglicher Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher) sowie die Forderungsexekution (Lohnpfändung).
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Exekutionsregister-Auszug (E-Register-Auszug)
Von den Bezirksgerichten werden Exekutionsanträge in einem eigenen Register geführt. Wenn man den Überblick über die Schulden verloren hat macht es daher Sinn, sich beim zuständigen Gericht einen Auszug aus dem Exekutionsregister zu holen. Natürlich können hier nur Schulden aufscheinen, die bereits eingeklagt und exekutiert sind.
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Exekutionstitel*
Der Exekutionstitel ist das gesetzliche Erfordernis für eine Exekution. Exekutionstitel können sein: vollstreckbare Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde, vollstreckbarer Notariatsakt, vollstreckbarer Rückstandsausweis von Finanzämter oder Krankenkassen, gerichtlicher Vergleich, u. a.
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Exekutor
Der Exekutor ist der Gerichtsvollzieher.
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Existenzminimum
Unter Existenzminimum versteht man den gesetzlich festgelegten Betrag, der bei Gehaltsexekutionen dem Schuldner mindestens verbleiben muss.
Zur Berechnung des Existenzminimums siehe auch Berechnung des Existenzminimums.
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*) Mit freundlicher Genehmigung des Verlags Manz, entnommen aus Russwurm/Schoeller, Österreichisches Rechtswörterbuch, 2. Auflage 1997.
Die 3. Auflage ist derzeit in Vorbereitung und wird 2010 erscheinen.
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