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Delogierung
Drittschuldner
Delogierung
Unter Delogierung versteht man die zwangsweise Räumung von Wohnung oder Haus durch den Gerichtsvollzieher. Voraussetzung für die Delogierung ist ein rechtskräftiger Exekutionstitel eines Gläubigers.
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Drittschuldner
Unter Drittschuldner versteht man Personen, gegen die der Schuldner selbst eine Forderung hat. Ein häufiges Beispiel für einen Drittschuldner ist der Arbeitgeber.
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